6 Punkte zum 5G Leitmarkt

Amelie Druenkler, 06.11.2018

In einem gemeinsamen Papier stellen der Verband kommunaler Unternehmen, der Bundesverband Glasfaseranschluss und die Internet Economy Foundation ihre Ideen für einen 5G Leitmarkt in Deutschland vor und fordern Verbesserungen in den Regeln für die anstehenden Versteigerungen der 5G-Frequenzen.

Quelle: VKU / Pressegespräch mit Katherina Reiche (VKU), Theo Weirich (BUGLAS) und Prof. Dr. Friedbert Pflüger (IE.F)

1.) VKU, BUGLAS und IE.F begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode bis zu 12 Milliarden Euro bereitstellt, um den Auf- und Ausbau von Gigabitinfrastrukturen über direkte Glasfaserverbindungen zu fördern. Bundespräsident Steinmeier unterstreicht zu Recht, dass dies eines der entscheidenden Zukunftsthemen der Politik ist. Denn der Ausbau von schnellem und flächendeckendem Internet ist entscheidend für Deutschlands Zukunft als Industriestandort. Insbesondere der ländliche Raum und heute unterversorgte Gebiete dürfen nicht abgehängt werden, wenn eine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land vermieden werden soll.

2.) Der Anschluss an eine leistungsfähige digitale Infrastruktur, sei es ein Glasfaser- oder ein Mobilfunknetz der neuesten Generation, ist moderne Daseinsvorsorge. Ein solcher Zugang ermöglicht erst die Teilhabe an zukünftigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Nur so können die Chancen der Digitalisierung gesamtgesellschaftlich genutzt werden.

3.) Wir unterstreichen ausdrücklich den Weckruf der deutschen Wirtschaft (Handelsblatt, 17.9.2018) für einen schnelleren Ausbau der Schlüsselinfrastrukturen, die Voraussetzung für die Digitalisierung der Wirtschaft sind – eine entscheidende Rolle spielt dabei insbesondere der zügige Glasfaserausbau, der das für hochleistungsfähige 5G-Dienste benötigte Antennennetzwerk erst ermöglicht. Treiber des Glasfaserausbaus in Deutschland sind vornehmlich die regional tätigen und kommunalen Anbieter. Sie werden auch im 5G-Rollout eine unverzichtbare Rolle spielen, wenn die dafür nötigen Jahrhundertinvestitionen gestemmt werden sollen.

4.) Die neue Mobilfunkgeneration 5G ist mit ihrer Bandbreite und Echtzeitfähigkeit Basis für vielfältige und innovative Anwendungsszenarien z.B. im Internet of Things, einer intelligenten Verkehrssteuerung, der Industrie 4.0 oder der Smart City. Gerade für industrielle oder landwirtschaftliche Anwendungen, smarte Mobilitäts- und Gesundheitslösungen aber auch für die Entwicklung von gänzlich neuen Technologien ist es entscheidend, dass 5G nicht nur in Metropolen angeboten, sondern auch in der Fläche ausgebaut wird. Deutschland muss Leitmarkt für 5G werden! Wir unterstützen daher die Forderung aus den Bundestagsfraktionen nach verpflichtenden 5G-Netzen entlang von Straße und Schiene als wichtigen Schritt in diese Richtung.

5.) 5G wird nicht nur im internationalen Standortwettbewerb zu einem entscheidenden Kriterium, sondern auch national im Wettbewerb zwischen Gemeinden und Kommunen. Anders als in der Vergangenheit müssen Kommunen unabhängig von den jeweiligen Ausbauplänen der Netzbetreiber und Versorgungsauflagen die Möglichkeit haben, den Mobilfunkausbau ihrer Kommune allein oder in Kooperation mit Dritten voranzutreiben. Kommunen und ihre Unternehmen müssen daher zwingend die Möglichkeit haben, lokale und regionale Frequenzen zugeteilt zu bekommen. Regionale Glasfasernetze sind ein wichtiger Baustein und zentrale Voraussetzung für die zügige Einführung von 5G.

6.) Überall in der Welt zeigt sich, dass Innovationen nur dort entstehen können, wo Herausforderer aktiv auf dem Markt mitwirken können. In Deutschland herrscht auf dem Mobilfunkmarkt hingegen ein Oligopol aus drei Anbietern und Verbraucher bemängeln die teilweise schlechte, weil lückenhafte Mobilfunkversorgung im Vergleich zum europäischen Ausland. Auch eine 5G-fähige Infrastruktur kann nicht von heute auf morgen flächendeckend entstehen. Um Endkunden möglichst zügig und an vielen Orten Zugang zu Kommunikationslösungen der neuesten Generation anbieten zu können, müssen neue Marktteilnehmer die bestehenden Netze der etablierten Betreiber dort nutzen können, wo eigene Netze noch nicht ausgebaut sind. Dies ist auch mit Blick auf die mit 5G verbundenen kritischen Dienste, wie autonomes Fahren oder E-Health, unabdingbar. Wir setzen uns daher für National Roaming zur Schließung von Versorgungslücken und zur Sicherstellung einer deutschlandweiten durchgängigen Mobilfunkversorgung für alle Endkunden und Dienste ein. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur sich grundsätzlich für die Stärkung des Wettbewerbes auf Dienste-Ebene einsetzt und in einer Diensteanbieterverpflichtung, Infrastruktur-Sharing und National Roaming einen Beitrag zur besseren Mobilfunkversorgung sieht. Die Pläne der Bundesnetzagentur müssen mit Blick auf diese Punkte aber noch nachgeschärft werden: notwendig sind verpflichtende Vorgaben. Sollte es dafür erforderlich sein, muss auch der Rechtsrahmen angepasst werden.