„Ein Riesenschritt hin zu fairem Wettbewerb“ – EU-Einigung über den Digital Markets Act verspricht Regulierung großer Digitalkonzerne

Jennifer Bode, 25.03.2022

Nachdem sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments am 24. März 2022 auf den Digital Markets Act einigen konnten, zeigt sich der Geschäftsführer der Internet Economy Foundation, Clark Parsons, erfreut. „Fairer Wettbewerb im Internet ist unter den bisherigen Bedingungen nicht gegeben – darum ist der DMA mit seiner umfangreichen Regulierung der Gatekeeper positiv für Unternehmen und NutzerInnen.“

Die Internet Economy Foundation hatte bereits 2016 in der Studie „Fair Play in der digitalen Welt. Wie Europa für Plattformen den richtigen Rahmen setzt“ dargelegt, wie dominante Digitalkonzerne ihre Vormachtstellung ausnutzen, und Vorschläge zur Regulierung der Gatekeeper unterbreitet. Auch in den folgenden Jahren beleuchtete die Stiftung das Thema in Studien und Veranstaltungen und forderte Regulierungen zugunsten eines fairen Wettbewerbs.

Gatekeeper gemäß des Digital Market Acts sind nun Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro aufweisen und einen zentralen Plattformdienst anbieten, der monatlich 45 Millionen aktive NutzerInnen und 10.000 aktive gewerbliche NutzerInnen hat. EU-Abgeordnete wie Andreas Schwab MdEP (EVP-Fraktion), der Berichterstatter zum DMA, waren sich der Bedeutsamkeit der Definitionskriterien bewusst und setzten sich unablässig dafür ein, dass der Act wirklich nur eine Handvoll marktdominierender Unternehmen betreffen würde und nicht, durch zu niedrige Schwellen, kleinere Unternehmen mit deutlich weniger Marktmacht ebenfalls als Gatekeeper titulieren würde.

Teil der umfassenden Regulierung ist das Verbot der Bevorzugung des eigenen Unternehmens – ein Gatekeeper darf also eigenen Produkten auf seiner Plattform nicht länger die besten Rankingplätze geben und Konkurrenten somit auf die hinteren Plätze verdrängen.
VerbraucherInnen werden außerdem bei der Erstnutzung von Browsern und Suchmaschinen einen Auswahlbildschirm sehen, sodass sie eine bewusste, einfach umzusetzende Entscheidung zwischen verschiedenen Anbietern treffen können.
Zudem müssen Gatekeeper die Interoperabilität ihrer Messenger-Dienste sicherstellen – das heißt Dienste wie WhatsApp müssen die Kommunikation mit anderen Messengern ermöglichen; Anbieter, die nicht unter die Gatekeeper-Definition fallen, beispielsweise Signal, müssen dies hingegen nicht.

Diese drei Beispiele illustrieren die Bandbreite und den potenziellen Folgenreichtum des DMA. Kein Wunder, dass Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerb, direkt nach der Einigung strahlend verkündete: „Ich denke, jeder kann sehen, dass wir etwas zuvor nie Dagewesenes erreicht haben.“